Rechtsanwalt Philipp Scheibner
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Hamburg mit den Schwerpunkten Arbeits- und Gesellschaftsrecht und anschließendem Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein ist Rechtsanwalt Philipp Scheibner seit 2012 als Rechtsanwalt in unserer Sozietät tätig und seit 2015 Partner. Er hat den Lehrgang für angehende Fachanwälte im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und bildet sich laufend fort.
Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der umfassenden zivilrechtlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen sowie deren Vertretung vor Gericht. Auch Privatpersonen gehören zu seinen Mandanten. Er steht seinen Mandanten dabei insbesondere im Bereich des allgemeinen Wirtschaftsrechts als Ansprechpartner zur Seite und vertritt diese darüber hinaus insbesondere auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er regelmäßig Referent juristischer Seminare und hält Vorträge zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen. Er ist Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein, der Gesellschaft Hamburger Juristen sowie des Deutschen Anwaltvereins.