Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).

 

Wir beraten und vertreten im Bereich des Arbeitsrechts seit vielen Jahren erfolgreich bundesweit mittelständische Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Dies versetzt uns in die Lage, die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Wir halten die Einschätzung des Gegners, dessen Absichten und Interessen, für einen unschlagbaren Vorteil für den Verhandlungserfolg.

 

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

 

Unser Leistungsspektrum umfaßt hier insbesondere

 

Gestaltung von

  • Arbeitsverträgen, auch befristeten und außertarifliche
  • Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Betriebsvereinbarungen
  • Firmen- und Flächentarifverträgen
  • flexiblen Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
  • Dienstwagenregelungen

 

Beratung bei

  • Unternehmensumstrukturierungen
  • Massenentlassungen und Kündigungen
  • Aufhebnungs- und Abwicklungsverträgen
  • Einstellungen und Versetzungen
  • Zeugniserteilung
  • Arbeitnehmerüberlassung

 

Verhandlungen mit

  • Arbeitgebern
  • Betriebsräten
  • Gewerkschaften
  • Arbeitnehmern
  • Behörden

Restrukturierung wie

  • Personalanpassungsmaßnahmen
  • Outsourcing
  • Betriebsübergängen
  • Betriebsänderungen
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

 

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betreut Sie primär unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Flebbe. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und ausgewiesener arbeitsrechtlicher Spezialist mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung.