Allgemeines Zivilrecht

Das sog. Allgemeine Zivilrecht umfaßt im Wesentlichen das Vertragsrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zwar insb. das Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkvertragsrecht. Es handelt sich hierbei um den Kernbereich unserer Tätigkeit, auf den alle weiteren Rechtsgebiete Bezug nehmen. Die Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts gelten ergänzend in allen anderen zivilrechtlichen Bereichen, z.B. bei der Frage nach dem Zustandekommen eines Vertrages, bei Abschlußmängeln, der Anfechtung, etc.

 

Bei den einzelnen Vertragstypen geht es in der Regel um die Frage der Durchsetzung von Ansprüchen gegen andere Vertragsparteien. Jeder kann Inhaber solcher Ansprüche sein oder sich solchen Ansprüchen ausgesetzt sehen.

 

Neben den einzelnen Vertragstypen ist auch die Frage der Gestaltung von AGB sowie deren Einbeziehung in den Vertrag ein besonderer Problembereich, in dem wir jahrelange Erfahrung vorweisen können.


Wir vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des (allmeinen) Zivilrechts und zwar sowohl aussergerichtlich wie gerichtlich.