Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, wleche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).

 

Grundlagen des privaten Baurechts sind das Werkvertragsrecht des BGB, die VOB (Vergabebe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie die nachbarschützenden Normnen des Privatrechts.

 

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht, welches das Verhältnis des Bürgers zum Staat regelt, geben die gesetzlich Regelungen im privaten Baurecht nur einen Rahmen vor. Letztlich steht es den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.

 

Insbesondere die Regelungen der VOB werden häufig von anwaltlich unerfahrenen Vertragsparteien in Bauverträge mit einbezogen, ohne dass diese sich über die Konsequenzen bzw. die Vor- und ggf. sogar Nachteile wirklich bewußt sind. Hier empfiehlt es sich in der Regel, bereits vor Abschluß von Bauverträgen, anwaltlichen Rat einzuholen und nicht erst dann, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen" ist.

Wir vertreten im privaten Baurecht primär mittelständische Unternehmen, welche Bauleistungen anbieten. Es geht hierbei insbesondere um

 

  • Beratung im Rahmen der Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Abwehr von Gewährleistungsansprüchen