Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Zivilrechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens einer der beteiligten Parteien.
Wir bieten in diesem Bereich insbesondere folgende Leistungen an:
- Prozeßführung vor Zivil- und Schiedsgerichten im Inland, Prozessunterstützung und -betreuung im Ausland
- Beratung und Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Handelskauf einschließlich UN-Kaufrecht
- Gestaltung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchising
- Gestaltung von Kooperations- sowie Froschungs- und Entwicklungsverträgen
- Neufassung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Gestaltung von Softwareentwicklungs- und lizenzverträgen