Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Zivilrechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens einer der beteiligten Parteien.

 

Wir bieten in diesem Bereich insbesondere folgende Leistungen an:

 

  • Prozeßführung vor Zivil- und Schiedsgerichten im Inland, Prozessunterstützung und -betreuung im Ausland
  • Beratung und Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Handelskauf einschließlich UN-Kaufrecht
  • Gestaltung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchising
  • Gestaltung von Kooperations- sowie Froschungs- und Entwicklungsverträgen
  • Neufassung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Gestaltung von Softwareentwicklungs- und lizenzverträgen