Gesellschaftsrecht

Unter Gesellschaftsrecht versteht man in der deutschen Rechtswissenschaft die Sammlung der Rechtsvorschriften, welche sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, befassen. Daneben findet in Deutschland das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedsstaaten Anwendung.

 

Privatrechtliche Personenvereinigungen des Gesellschaftsrechts sind die sog. Personengesellschaften (wie z.B. die GbR, oHG, KG) und die Körperschaften ( wie z.B. GmbH, AG).

 

Nur langsam etabliert sich etwa die von der EU für alle Mitgliedsstaaten einheitlich kodifizierte Gesellschaft Societas Europea (SE).

 

Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:

 

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Entwurf und Neufassung von Gesellschaftsverträgen sowie Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Betreuung von Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen
  • Beratung bei (drohender) Insolvenz einschließlich Haftungsfragen
  • Vertretung bei Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie innerhalb des Gesellschafterkreises
  • Verhandlung von Abfindungsansprüchen ausscheidender Gesellschafter
  • Prozessführung vor Zivil- und Schiedsgerichten im Inland, Prozessunterstützung und -betreuung im Ausland
  • Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen, insb. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Betreuung von Formwechseln, Verschmelzungen, Spaltungen, Ausbliederungen und Einbringungen
  • Legal Due Diligence, Vertragsgestaltung und Verhandlung beim Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen (Mergers & Acquisitions)