Transportrecht
Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts und umfasst die Regelungen über die Beförderung von Gütern. Mit umfasst ist das Speditions- sowie das Lagergeschäft.
Für die verschiedenen Transportwege wie Straße, Schiene, Wasser und Luft gibt es zahlreiche spezielle Vorschriften wie z. B. die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) und die CMR (Übereinkommen über den internationalen Straßengüterverkehr). Daneben haben besondere Bedeutung internationale Handelsklauseln wie z.B. die Incoterms (International Commercial Terms) und natürlich die konkreten Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, die sich in der Regel in Konnossementsbedingungen und auf anderen Transportdokumenten befinden.
Das Transportrecht hat - gerade in Zeiten der Globalisierung und der internationalen "Vernetzung" - häufig auch einen internationalen Bezug. Dieser schlägt sich nicht nur in einer besonderen Relevanz internationaler Übereinkommen (wie etwa der Hager Regeln für den internationalen Seetransport), sondern auch in dem Bezug zu anderen Ländern und deren Rechtsordnungen nieder. Nicht selten entscheidet die Wahl des geltenden Rechtes sowie des Gerichtsstandes über die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Dies gilt um so mehr bei dem in den letzen Jahren immer wichtigeren sog. multimodalen Transport (i.d.R. internationaler Transport mit mehreren verschiedenen Verkehrsträgern). Wir arbeiten daher gerade auch im Bereich des Transportrechts mit zahlreichen anderen Sozietäten im europäischen sowie aussererupäischen Ausland zusammen.
Wir vertreten im Transportrecht neben mittelständischen Unternehmen auch mehrere international tätige Konzerne sowohl gerichtlich wie aussergerichtlich. Beratung und Korrespondenz auch in englischer Sprache ist insoweit selbstverständlich.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere
- Durchsetzung von Frachtansprüchen
- Demurrage / Detention
- Haftungsfragen
- Gestaltung von Konnossementsbedingungen
- Ausübung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten
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