Wirtschaftsrecht

Unter Wirtschaftsrecht versteht man die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs und zudem die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.

 

Insbesondere das Handels- und das Gesellschaftsrecht sind Bestandteil des Wirtschaftsrechts. Daneben gehören aber natürlich auch das Transport- und das Arbeitsrecht zu den für das Wirtschaftsleben maßgebenden Vorschriften. Das allgemeine Zivilrecht wiederum beinflußt das Wirtschaftrecht ganz maßgeblich.