Reiserecht

Im Reisevertragsrecht können wir auf eine umfangreiche Erfahrung aufbauen. Diese begründet sich insbesondere aus der jahrelangen Beratung international tätiger Reiseveranstalter sowie einzelner nationaler Reiseanbieter und Reiseböros.

 

Hier geht es im aussergerichtlichen Bereich primär um den Entwurf von Formularen, AGB (Reisebedingungen), Agenturverträgen und die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus solchen.

 

Im gerichtlichen Bereich geht es insbesondere um die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag (z.B. Stornokosten) und die Abwehr von (behaupteten) Mängelansprüchen der Kunden.

 

Aufgrund der sich in diesem Bereich häufig ändernden Rechtsprechung bedarf es besonderer Kenntnisse im Reisevertragsrecht und einer Erfahrung, welche wir aufgrund vieler Hunderter erfolgreich geführter Prozesse vorweisen können.

 

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